Nierentransplantation

Bei Verlust der Nierenfunktion gibt es zwei Möglichkeiten zu überleben: die Dialysetherapie und die Nierentransplantation, entweder als Leichennierentransplantation oder als Lebendtransplantation. Der Anstoß für die Vorbereitung einer Nierentransplantation geht vom Patienten aus, durch den ausgesprochenen Wunsch des Patienten mit chronischem Nierenversagen, für eine Nierentransplantation vorbereitet und gemeldet zu werden. Laut Transplantationsgesetz § 13, Abs. 3 gilt: „Der behandelnde Arzt hat Patienten, bei denen die Übertragung vermittlungspflichtiger Organe medizinisch angezeigt ist, mit deren schriftlicher Einwilligung unverzüglich an das Transplantationszentrum zu melden“.

Nicht alle chronisch niereninsuffizienten Patienten können durch eine Nierentransplantation versorgt werden. Die Vorteile einer Nierentransplantation (Wiederherstellung der Nierenfunktion) müssen gegenüber den Risiken (Operation und immunsuppressive Therapie) vertretbar sein. Ausschlussgründe für eine Nierentransplantation sind:

  • nicht kurativ behandelte, bösartige Tumorerkrankungen
  • klinisch manifeste Infektionserkrankungen
  • schwerwiegende Erkrankungen des Herz- und Kreislaufsystems, Bronchial- und Lungenerkrankungen, Lebererkrankungen, die ein vitales Risiko bei der Transplantation darstellen oder den Transplantationserfolg in Frage stellen.

Wir bieten unseren Patienten bei Verlust der Nierenfunktion die Möglichkeit einer Leichennierentransplantation an. Nach ausführlichen Untersuchungen des Patienten zur Transplantationsfähigkeit wird im Transplantationszentrum, in einem gemeinsamen Gespräch zwischen Vertretern des Transplantationsteams, dem Patienten, seinen Angehörigen und dem betreuenden Dialysearzt Vor- und Nachteile der Nierentransplantation besprochen. Erfolgt nach diesem Gespräch die endgültige Indikationsstellung, wird der Patient zur Transplantation akzeptiert. Nach Vorliegen der Blutgruppe und der HLA Typisierung wird der Patient bei der Eurotransplant Foundation (Leiden, Niederlande) sowohl im Falle der Leichennierentransplantation oder der Lebendnierentransplantation als transplantabel gemeldet. Eurotransplant ist eine Internationale Stiftung, in der alle Transplantationszentren der Mitgliedsländer (Benelux, Deutschland, Österreich und Slowenien) gleichberechtigt vertreten sind.

Im Fall der Leichennierentransplantation ist Eurotransplant die nach §12 des Transplantationsgesetzes beauftragte Einrichtung für die Vermittlung von Organen. Jede Organspende, die innerhalb des Eurotransplant Bereiches erfolgt, wird an diese Zentrale gemeldet. Die Dialysezentren sind verpflichtet in Abständen von 3 Monaten regelmäßig den Gesundheitszustand des Patienten zu erheben und das Transplantationszentrum über relevante Veränderungen zu informieren.

Die Organverteilung (Allokation) erfolgt über ein komplexes rechnergestütztes System (ETKAS). Dieses Programm errechnet den potentiellen Empfänger anhand von fünf Kriterien über eine Rangliste. Berücksichtigung finden:

  • Übereinstimmung in den Gewebegruppen (HLA-Match) zwischen Spender und Empfänger
  • Wahrscheinlichkeit für einen Patienten jemals ein gutes HLA-Match zu erreichen
  • Wartezeit auf eine Nierentransplantation (max. 200 Punkte)
  • Die Entfernung zwischen Spenderregion und Empfängerzentrum zur Vermeidung überlanger Transportzeiten
  • Import-/Export-Bilanz zwischen den beteiligten Nationen (max. 200 Punkte)

Aufgrund von besonderer Dringlichkeit, die ausschließlich ärztlich begründet ist, kann eine besondere Dringlichkeit beantragt werden und die Organvermittlung bevorzugt werden.

Lebendspende – Lebendnierentransplantation

Wir bieten unseren Patienten bei Verlust der Nierenfunktion und einem geeigneten Lebendspender die Möglichkeit einer Lebendnierentransplantation an.

Unter Lebendnierenspende wird die Spende der Niere eines lebenden Menschen zu Transplantationszwecken verstanden. Nieren sind paarig angelegte Organe. Mit nur einer Niere ist bei den meisten Menschen ein problemloses Leben möglich.

Die Lebendspende einer Niere ist nach §8 des Transplantationsgesetzes zulässig „zum Zweck der Übertragung auf Verwandte ersten und zweiten Grades, Ehegatten, Verlobte oder andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahe stehen“.

Vorraussetzung für eine Lebendspende – Lebendnierentransplantation sind:

  • Organverträglichkeit, die Blutgruppe spielt eine untergeordnete Rolle
  • ein nach ärztlicher Beurteilung zur Spende geeigneter Spender
  • der Spender muss volljährig und einwilligungsfähig sein
  • Bereitschaft von Spender und Empfänger zur Teilnahme an einer ärztlich empfohlenen Nachbetreuung
  • keine über das Operationsrisiko hinausgehende Gefährdung
  • ausführliche Aufklärung durch den Arzt über die Art des Eingriffes, den Umfang und die möglichen Folgen und Spätfolgen der beabsichtigten Organentnahme für die Gesundheit
  • Stellungnahme einer Gutachterkommission (nach Landesrichtlinien NRW, einer Kommission der Ärztekammer) ob begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Einwilligung in die Organspende nicht freiwillig erfolgt oder das Organ Gegenstand verbotenen Handeltreibens ist

Die geforderten Untersuchungen können ambulant in unserer Praxis durchgeführt werden. Ein abschließendes Gespräch mit Vertretern des Transplantationszentrums erörtert noch einmal die Indikation und fällt die Entscheidung.

Die Ergebnisse des Lebendnierentransplantation sind denen der Leichennierentransplantation überlegen, was durch das Vermeiden langer Organkonservierungszeiten, und dadurch, dass der Spender gesund ist, begründet ist.